Wir haben in unseren Kursen schon diskutiert über das Rückgrat, das ArchivarInnen bei politisch heiklen Themen brauchen, um den gesetzmässigen Umgang mit Akten durchzusetzen (Bergier-Kommission, Schweiz-Südafrika, Tinner-Affäre). Und auch, dass gemeinsame ethische Grundregeln unserer Zunft dabei helfen können.

Wie weit man diese Frage verknüpfen und (politisch) ausdehnen kann, legt Dr. Richard J. Cox in seiner Vision künftiger Herausforderungen für amerikanische Archivare dar.
(By the way: Cox findet man mit zwei Artikeln auch in unserer allg. Bibliographie.)

In diesem Zusammenhang hat der “Tagesanzeiger” (TA) gestern eine Pro-Kontra-Debatte um die Frage publiziert, ob George W. Bush für seine umfassenden verfassungs-, gesetzes- und völkerrechtlichen Verstösse gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden sollte. TA-Auslandsredaktor Christoph Müngers etwas defätistisch wirkende Haltung (”die Historiker sollen urteilen”) gründet auf dem angenommenen Mangel an Beweismaterial, der eine gerichtliche Verurteilung aussichtslos erscheinen lässt:

“Enthielt ein Protokoll oder ein Notizzettel dennoch Hinweise, dass man im Weissen Haus wusste, was man tat [nämlich Folter zulassen], wurde dieses potenzielle Beweisstück mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschreddert. Ganz zu schweigen von den wohl Tausenden gelöschten E-Mails und zerstörten Festplatten. Kaum je war eine US-Regierung so sehr von der eigenen Paranoia gesteuert wie jene von Bush und Cheney. Aussagekräftige Dokumente, die den vermuteten Säuberungsaktionen nicht zum Opfer fielen, tragen wohl den Stempel «geheim» oder «streng geheim». Mit dem Verweis auf die «Nationale Sicherheit» können sie während Jahrzehnten in diesem Status belassen werden. Für einen Ankläger greifbar werden sie nur nach einem äusserst aufwendigen Verfahren.”

Münger hält es für aussichtreicher, dass die Geschichtsforschung  eines Tages mit dem übriggebliebenen, freigegebenen Quellenmaterial die Verantwortlichen (umso “härter”) zur Rechenschaft zieht. Da es auch dafür Akten braucht, stimmt ihn der Regimewechsel Barack Obamas offenbar hoffnungsvoll:

“Ein Anfang ist gemacht: Am ersten Amtstag hat Präsident Obama eine Anordnung von 2001 rückgängig gemacht, die es US-Präsidenten erlaubte, die Akten aus ihrer Zeit im Weissen Haus für immer unter Verschluss zu halten. Deshalb muss sich George W. Bush nun zumindest dem Urteil der Historiker stellen.”

Verantwortungsvolle ArchivarInnen müssten sich - hinsichtlich der Ausdehnung des Aufgabengebiets der Archive in den “vorarchivischen Bereich” - vielleicht auch fragen, inwieweit Gerichte eine ebenso wichtige Klientel im Archivwesen sind wie dies traditionellerweise die HistorikerInnen sind. Cox - um auf ihn zurückzukommen - kritisiert diesbezüglich im Archivbereich erhebliche Versäumnisse während der vergangenen Bush-Ära und teilt die Hoffnung auf eine “Important Opportunity” sowohl durch den Regierungswechsel wie auch durch die Neubesetzung des Archivist of the United States.