Da finde ich doch einen alten, nicht veröffentlichten Artikelentwurf vom 31.1…. naja, ich veröffentliche ihn doch mal noch:

Wir haben in unseren Kursen schon einiges gehört über das Rückgrat, das ArchivarInnen bei politisch heiklen Themen brauchen, um den gesetzmässigen Umgang mit Akten zu gewährleisten. Und auch, dass gemeinsame ethische Grundregeln unserer Zunft dabei helfen können.

Wie weit man diese Frage (politisch) ausdehnen kann, legt Dr. Richard J. Cox in seiner Vision künftiger Herausforderungen für amerikanische Archivare dar.
(By the way: Cox findet man mit zwei Artikeln im weitesten Sinn zur hier aufgeworfenen Frage auch in unserer allg. Bibliographie.)

In einer Pro-Kontra-Debatte des “Tagesanzeigers” unter dem Titel “Gehört George W. Bush vor Gericht?” wurde am 30.1.2009 die Frage aufgeworfen, ob George W. Bush von Gerichten oder der Geschichtsforschung zur Verantwortung gezogen werden soll für seine umfassenden verfassungs-, gesetzes- und völkerrechtlichen Verstösse. Christoph Müngers Plädoyer, “die Historiker sollen urteilen”, wirkt zwar etwas defätistisch, wenn er aus Mangel an Beweismaterial wenig Aussicht auf eine gerichtliche Verurteilung sieht:
“Enthielt ein Protokoll oder ein Notizzettel dennoch Hinweise, dass man im Weissen Haus wusste, was man tat [Folter], wurde dieses potenzielle Beweisstück mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschreddert. Ganz zu schweigen von den wohl Tausenden gelöschten E-Mails und zerstörten Festplatten. Kaum je war eine US-Regierung so sehr von der eigenen Paranoia gesteuert wie jene von Bush und Cheney. Aussagekräftige Dokumente, die den vermuteten Säuberungsaktionen nicht zum Opfer fielen, tragen wohl den Stempel «geheim» oder «streng geheim». Mit dem Verweis auf die «Nationale Sicherheit» können sie während Jahrzehnten in diesem Status belassen werden. Für einen Ankläger greifbar werden sie nur nach einem äusserst aufwendigen Verfahren.”

Münger sieht also mehr Erfolg für die Geschichtsforschnung voraus, welche vielleicht eines Tages mit dem übrigen, freigegebenen Quellenmaterial die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen mag. Da es auch dafür Akten braucht, stimmt der Regimewechsel mit Obama offenbar hoffnungsvoll:
“Ein Anfang ist gemacht: Am ersten Amtstag hat Präsident Obama eine Anordnung von 2001 rückgängig gemacht, die es US-Präsidenten erlaubte, die Akten aus ihrer Zeit im Weissen Haus für immer unter Verschluss zu halten. Deshalb muss sich George W. Bush nun zumindest dem Urteil der Historiker stellen.”

Verantwortungsvolle ArchivarInnen müssten sich - bezogen auf die Ausdehnung des Aufgabengebiets der Archive in den “vorarchivischen Bereich” - vielleicht fragen, inwieweit Gerichte ebenso wichtige Klientel im Archivwesen sind wie dies traditionelle die HistorikerInnen sind. Cox - um auf ihn zurückzukommen - sieht jedenfalls erhebliche Versäumnisse im Archivbereich.

Nachtrag: Der gleiche “Tagesanzeiger” veröffentlichte schon am 7.01.2009 einen Artikel unter dem Titel “US-Nationalarchiv ächzt unter Bushs Papierberg”, wo es um die - trotz wilder Kassationen - Schwemme von ausgesonderten Akten nach dem Regierungswechsel geht.